Die CDG ist ein gemeinnütziger Verein. Die Mitglieder sind forschungsaktive Unternehmen, die in CD-Labors und/oder JR-Zentren mitwirken. Konkret wird von den Mitgliedsunternehmen erwartet, dass sie eine langfristige Partnerschaft mit einer oder mehreren Forschungseinheiten eingehen und das erarbeitete Wissen in neue Produkte oder Verfahren umsetzen können. Im Rahmen einer Public Private Partnership finanzieren die Unternehmen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung die Forschung der CD-Labors und JR-Zentren. Damit bietet die CDG zusätzlich zu ihrer Rolle als Förderungseinrichtung auch eine Kooperationsplattform, in der sich die Stakeholder selbst organisieren und das Fördermodell der CDG gemeinsam weiterentwickeln.
Vertreter*innen der öffentlichen Hand, Wissenschafter*innen und Unternehmensvertreter*innen arbeiten in den Gremien der CDG zusammen
In der Generalversammlung sind alle Mitgliedsunternehmen der CDG vertreten. Die Generalversammlung bestellt das Kuratorium und trifft Beschlüsse zu den Statuten und zum Prüfungsabschluss.
Das Kuratorium trifft alle Entscheidungen in Grundsatz- und Strukturfragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind, und ist mit der Führung der Forschungsgesellschaft beauftragt. Es besteht aus bis zu 20 Mitgliedern aus der Wirtschaft sowie Vertreter*innen der Wissenschaft, des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von Schwesterinstitutionen. Das Kuratorium bestellt den Senat und trifft sämtliche Beschlüsse in Bezug auf Forschungseinheiten sowie die Mitgliedschaft von Unternehmen.
Der Senat ist das wissenschaftliche Beratungsgremium der CDG und sichert die Qualität der Forschung. Er gestaltet die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen der Förderprogramme, prüft Anträge auf Einrichtung von CD-Labors und JR-Zentren sowie Anträge auf Änderungen in bestehenden Forschungseinheiten. Er bewertet auch den Forschungsfortschritt im Rahmen von Zwischenevaluierungen. Der Senat setzt sich aus rund 45 hoch qualifizierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen und ist in zwei Kurien gegliedert: Für CD-Labors ist der CD-Senat zuständig, für JR-Zentren der JR-Senat.
Das Generalsekretariat der CDG ist eine Serviceeinrichtung für Forscher*innen, Unternehmen, öffentliche Förderungsgeber*innen, Gremien und Funktionär*innen. Es beantwortet alle Fragen zu den Förderprogrammen und begleitet die Forschungseinheiten während des gesamten Lebenszyklus.