Betrieb eines CD-Labors

Jedes CD-Labor entsteht aus einer besonderen Fragestellung aus der Wirtschaft und bedarf einer spezifischen wissenschaftlichen Expertise. Daher ist jedes CD-Labor einzigartig und wird von der CDG auch so betrachtet und behandelt. Dabei wird auch Rücksicht genommen auf notwendige Entwicklungsschritte, die sich während der Laufzeit eines CD-Labors ergeben. Das Fördermodell der CDG schafft daher viel Freiraum für die Forschungsarbeiten und für die Berücksichtigung der speziellen Anforderungen jeder einzelnen Forschungseinheit.

Forschungseinheiten

Dennoch erfordern die Vorgaben des öffentlichen Förderrechts die Einhaltung gewisser allgemeiner Regeln. Sie sichern im Rahmen des Fördermodells den effizienten Einsatz öffentlicher Förderungsmittel.

Die ersten Schritte

Nach der Genehmigung eines CD-Labors erhält die Laborleiterin/der Laborleiter in einem Gründungsgespräch alle relevanten Informationen für die Einrichtung ihres/seines CD-Labors. Nach der Festlegung des Beginndatums der Forschungsarbeiten werden die Verträge für das
CD-Labor ausgefertigt, welche die notwendigen rechtlichen Vorgaben enthalten. Unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertragswerks können die MitarbeiterInnen des CD-Labors eingestellt werden.

Damit beginnt für das CD-Labor auch sein siebenjähriger Lebenszyklus. Dieser besteht im Normalfall aus drei Phasen: Auf eine zweijährige Eingangsphase folgt die 1. Verlängerungsphase für die Dauer von drei Jahren und danach die 2. Verlängerungsphase für die Dauer von zwei Jahren.

Der Regelbetrieb des CD-Labors

Im Zentrum des CD-Labors stehen Forschungsarbeiten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Unter der Verantwortung der Laborleiterin/des Laborleiters erfolgen diese Forschungsarbeiten durch Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Im Regelbetrieb des CD-Labors sind dabei wissenschaftliche und finanzielle Aspekte zu beachten.

Der Fortschritt der Forschungsarbeiten und deren wissenschaftliche Qualität wird über jährliche Berichte mitverfolgt und im Rahmen der
Zwei- und Fünfjahresevaluierung geprüft. Als Grundlage für jede Evaluierung wird von der Laborleitung ein Evaluierungsbericht erstellt. Zusätzlich präsentiert die Forschungsgruppe im Rahmen einer Evaluierungsveranstaltung die erreichten Ergebnisse des CD-Labors und skizziert die nächsten Schritte. Auf Basis der Evaluierungsveranstaltung und des Evaluierungsberichts erstellt schließlich eine Gutachterin/ein Gutachter ein schriftliches Gutachten, das dem CD-Senat zur Weiterbehandlung und zur Formulierung einer Empfehlung an das Kuratorium vorgelegt wird. Ein positives Evaluierungsergebnis ist die Voraussetzung für eine Verlängerung der Laufzeit des CD-Labors um eine weitere Vertragsphase.

Die finanzielle Abwicklung des CD-Labors basiert auf einem jährlichen Rhythmus: Die Budgetgespräche mit den Unternehmenspartnern münden in einen verbindlichen Budgetplan für das nächste Kalenderjahr, der vom Kuratorium genehmigt wird. Die Mittelanforderung erfolgt auf Basis eines Finanzberichts, der mit der Jahresabrechnung abgeschlossen wird. Es gibt klare Regelungen zur Förderbarkeit von Kosten.

 

Änderungen während der Laufzeit des CD-Labors

Während der Gesamtlaufzeit eines CD-Labors sind Änderungen des Forschungs-, Zeit- und Kostenplans oder der Partnerschaftsstruktur zulässig. Diese Flexibilität schafft Möglichkeiten, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Änderungen können beispielsweise betreffen:

 

  • Ausweitung des Forschungsprogramms
  • Hinzunahme neuer Unternehmenspartner in die Forschungskooperation
  • Budgetänderungen

Jede Änderung ist zu beantragen und wird in der jeweils nächsten Sitzung des CD-Senats und des Kuratoriums behandelt.


Termine

Der Betrieb eines CD-Labors durchläuft drei zeitliche Abschnitte. Klare Regeln schaffen Transparenz und Sicherheit. Gestaltungsspielräume garantieren rasche Anpassungen an aktuelle Entwicklungen.

Einen Überblick über die geltenden Regelungen gibt das Handbuch zum Betrieb eines Christian Doppler Labors:

Handbuch zum Betrieb eines CD-Labors

Auskünfte

Das Generalsekretariat steht bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung:

Generalsekretariat

Dokumente zum Betrieb eines CD-Labors

Christian Doppler Forschungsgesellschaft

Boltzmanngasse 20/1/3 | 1090 Wien | Tel: +43 1 5042205 | Fax: +43 1 5042205-20 | office@cdg.ac.at

© 2020 Christian Doppler Forschungsgesellschaft