5.1. Antrag auf Einrichtung eines CD-Labors/JR-Zentrums
a. Anbahnung und Abschluss des Fördervertrags mit Förderungsnehmer*innen
Im Rahmen der Förderungsbeantragung werden zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses des Fördervertrages für eine einzurichtende Forschungseinheit folgende Daten von Förderungsnehmer*innen verarbeitet:
- Daten zum ePortal-Benutzerkonto
- Stammdaten Förderungsnehmer*innen
- Daten zur Forschungseinheit
- Daten zu Unternehmenspartnern
- Angaben zur Inanspruchnahme des Leitungshonorars
- Angaben zu weiteren Förderungen der Förderungsnehmer*innen aus öffentlichen Mitteln
- Daten zum Budget inklusive Personalkosten des Laborpersonals/Zentrumspersonals
- Daten zu Forschungsinhalten, wissenschaftlicher Antrag
- Daten zu ausgeschlossenen Gutachter*innen
- Von Förderungsnehmer*innen hochgeladene Unterlagen
- Daten aus dem Förderungsvertrag
Information nach Art 14 DSGVO:
Weiters werden zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses des Fördervertrages durch Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012 und allenfalls auch durch Rückfragen bei anderen Förderungsstellen erhoben, ob die Förderungsnehmer*innen bzw. die Laborleitung/Zentrumsleitung andere Förderungen erhalten haben oder eine Förderungsgewährung beabsichtigt ist. Diese Daten sind teilweise öffentlich zugänglich. Ferner wird im Falle außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die einen Antrag auf Förderung stellen, eine Abfrage beim KSV durchgeführt. Diesfalls werden Bonitäts- und Kontaktdaten zur Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Bewertung der Bonität der Antragsteller sowie an der Vermeidung von Ausfällen bei allfälligen Rückforderungen der Förderungen verarbeitet (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
Neben diesen Daten werden zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages folgende Daten der Laborleitung/Zentrumsleitung verarbeitet:
- Name, akademische Titel
- Geschlecht
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Researcher-ID
- Adresse, berufliche Kontaktdaten der Labor/Zentrumsleitung
- Zeitraum und Ausmaß der Beschäftigung (in der Forschungseinrichtung, im CD-Labor bzw. JR-Zentrum)
- Ggf. Angaben zur Gehaltseinstufung (Stiftungsleitung)
- Daten zur Lohnverrechnung, Angaben zum Unternehmenspartner und allfälligen Verflechtungen mit diesem
- Angaben zu weiteren Förderungen der Labor/Zentrumsleitung aus öffentlichen Mitteln
- hochgeladene Unterlagen, ggf. inklusive Lebensläufe
- Daten aus dem Förderungsvertrag
- Angaben zu Publikationen und Zitationsdatenbanken
Die Verarbeitung dieser Daten von Förderungsnehmer*innen und der Laborleitung/Zentrumsleitung erfolgt auf vertraglicher Grundlage (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie § 2g Abs 1 Z 1 und Abs 2 FOG). Die Bereitstellung dieser Daten ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber für den Abschluss des Förderungsvertrages erforderlich. Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden, wenn uns die direkt im Antragsformular als verpflichtend anzugebenden Daten nicht zur Verfügung gestellt werden.
Information nach Art 14 DSGVO: Es werden zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages folgende Daten des sonstigen Laborpersonals/Zentrumspersonals verarbeitet:
- Einstufung in Kostenkategorie
- Name, akademische Titel
- Geschlecht
- Zeitraum und Ausmaß der Beschäftigung (in der Forschungseinrichtung, im CD-Labor bzw. JR-Zentrum)
- Angaben zur Gehaltseinstufung
- Lebensläufe
- Daten zur Lohnverrechnung
- Angaben zu Publikationen und Zitationsdatenbanken
Gegenüber dem sonstigen Laborpersonal/ Zentrumspersonal erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses der Forderungsnehmer*innen and der Antragsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO iVm § 2g Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 4 FOG). Die Daten werden uns von den antragstellenden Förderungsnehmer*innen übermittelt. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um öffentlich zugängliche Daten.
Im Rahmen der Bewertung des Antrages werden die Daten auch an die Gremien der CDG weitergegeben.
Zum Zweck der Begutachtung werden Daten nach Einreichung eines Förderantrags an externe Gutachter*innen (entsprechend ihrer Expertise ausgewählt) übermittelt, wenn die interne Erstbegutachtung erfolgreich verlaufen ist. Übermittlungen von Daten an Gutachter*innen in Drittstaaten erfolgen unter Einhaltung der Bestimmungen von Kapitel V DSGVO.
Ferner werden die Daten aus dem Antrag auch an andere Förderungseinrichtungen zur Prüfung einer allfälligen Kumulierung von Förderungen weitergeleitet. Diese Weitergabe von Daten an Gremien der CDG, externe Gutachter*innen und andere Förderungseinrichtungen erfolgt gegenüber der Labor-/Zentrumsleitung auf Grundlage von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (im Falle von § 2g Abs 1 Z 1 FOG). Gegenüber dem sonstigen Laborpersonal/ Zentrumspersonal erfolgt die Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses der Förderungsnehmer*innen an der Antragsabwicklung (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO iVm § 2g Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 4 FOG).