Der Weg zu einem neuen JR-Zentrum beginnt in der Regel mit einer Forschungsfrage, die ein Unternehmen mit eigenen Forschungskapazitäten nicht beantworten kann. Oftmals treten auch ForscherInnen mit Ideen an ein Unternehmen heran. In Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und einer Forscherin/einem Forscher wird ein mehrjähriges anspruchsvolles Forschungsprogramm zur Behandlung dieser Fragestellung entwickelt.

Die Beurteilung eines Antrags auf Einrichtung eines JR-Zentrums folgt einem klaren Ablauf. Kritische und objektive Evaluierungen sichern den hohen Qualitätsanspruch an die JR-Zentren.

Im Vorfeld

Im Vorfeld der formellen Antragstellung bietet das Generalsekretariat der CDG Informationen und Beratung an. Wir empfehlen den zukünftigen ZentrumsleiterInnen, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, sodass die Eckpunkte des Ansuchens und mögliche Besonderheiten der Forschungseinheit frühzeitig besprochen werden können. Es ist zielführend, wenn auch die geplanten Unternehmenspartner zu einem Beratungsgespräch in die CDG kommen, damit sie die Prinzipien der Förderprogramme aus erster Hand erfahren können.

Auskünfte

Für Auskünfte steht das Generalsekretariat der CDG jederzeit gerne zur Verfügung:

Generalsekretariat

Dokumente zur Antragstellung JR-Zentren

 

Der Antrag

Der Antrag auf Einrichtung eines JR-Zentrums wird von der Wissenschafterin / dem Wissenschafter in Abstimmung mit dem Unternehmenspartner verfasst und im Generalsekretariat der CDG eingereicht. Dabei vertritt die Zentrumsleitung die jeweilige Fachhochschule.

JR-Zentren werden an österreichischen Fachhochschulen eingerichtet, wirtschaftliche Kooperationspartner können österreichische und unter gewissen Bedingungen auch ausländische Unternehmen sein.

Ergänzend zu diesem Kernmodell besteht die Möglichkeit, Teilbereiche der wissenschaftlichen Tätigkeit eines JR-Zentrums an einer anderen Fachhochschule, einer Universität oder Forschungseinrichtung durchzuführen. Zu diesem Zweck werden dort Module eingerichtet. Je nach Standort eines solchen externen Moduls kann es sich um ein österreichisches oder internationales Modul handeln. Pro JR-Zentrum kann maximal ein internationales Modul betrieben werden.

Im Leitfaden

Im Leitfaden zur Einrichtung eines JR-Zentrums finden sich alle Details zur Struktur des Antrags und zu den notwendigen Unterlagen:

Leitfaden zur Einrichtung eines JR-Zentrums

Für Unternehmenspartner eines JR-Zentrums sind alle relevanten Aspekte in den Informationen zur Mitgliedschaft in der Christian Doppler Forschungsgesellschaft zusammengefasst:

Informationen zur Mitgliedschaft

Informationen zur Mitgliedschaft_EN

Eckdaten des Programms

Wer kann einreichen?Hoch qualifizierte ForscherInnen an Fachhochschulen
Laufzeit

5 Jahre:

2 Jahre Eingangsphase
3 Jahre Verlängerungsphase

Min. JahresbudgetEUR 90.000
Max. JahresbudgetEUR 460.000
Charakter der ForschungAnwendungsorientierte Forschung
Anteil experimentelle Entwicklung

Keine

 

Anteil wissenschaftlicher Freiraum

Etwa 20% (Kompetenzaufbau)

 

Öffentliche Finanzierung

50 % des förderbaren Aufwandes

Bei KMU-Beteiligung 60 % (aliquot zur Beteiligung)

Private Finanzierung (Unternehmenspartner)

50 % des förderbaren Aufwandes

Bei KMU-Beteiligung 40 % (aliquot zur Beteiligung)

Keine in-kind Beiträge verrechenbar

Anträge auf Einrichtung eines JR-Zentrums können jederzeit eingereicht werden. Damit eine Erstbegutachtung des Antrags bei der jeweils nächsten Sitzung des JR-Senats erfolgen kann muss dieser spätestens fünf Wochen vor der jeweils nächsten Sitzung im Generalsekretariat der CDG eingelangt sein.

Termine

Der Antrag ist in englischer Sprache zu erstellen und in elektronischer Form sowie in identischer dreifacher Druckausführung im Generalsekretariat der CDG einzureichen. Er umfasst mehrere Abschnitte, u. a. eine Beschreibung des Forschungsvorhabens, den Forschungs-, Zeit- und Kostenplan, den Antrag auf Anschubfinanzierung, Angaben zur Infrastruktur, den Lebenslauf der Antragstellerin/des Antragstellers sowie eine Beschreibung der MitarbeiterInnen des JR-Zentrums und eine Darstellung der Unternehmenspartner.

Richtlinie für das Programm

Im der Richtlinie für das Programm JR-Zentren sind alle Eckpunkte des JR-Modells festgelegt:

Richtlinie für das Programm JR-Zentren

Die Bewertung des Antrags und die Entscheidung

Die Bewertung der Förderungswürdigkeit eines beantragten JR-Zentrums basiert auf zwei wesentlichen Kriterien:

  • Qualität des im Antrag beschriebenen Forschungsvorhabens einschließlich der wirtschaftlichen Relevanz und Umsetzungsnähe
  • Qualifikation der vorgesehenen Zentrumsleiterin/des vorgesehenen Zentrumsleiters und ihre/seine Befähigung, eine Forschungsgruppe zu leiten

Das Bewertungsverfahren beginnt mit einer formalen Prüfung des Antrags durch das Generalsekretariat. Sind die formalen Kriterien erfüllt, wird der Antrag an den JR-Senat übermittelt. Die Behandlung im JR-Senat umfasst drei Schritte:

  • Die Erstbewertung: Hier wird entschieden, ob das Forschungsvorhaben jene Qualität und die vorgesehene Zentrumsleitung jene Qualifikationen besitzt, die eine nachfolgende Beurteilung durch externe GutachterInnen rechtfertigt.
  • Das externe Begutachtungsverfahren (Peer Review Verfahren) und die nachfolgende kritische Beratung über diese Gutachten.
  • Die Durchführung einer wissenschaftlichen Anhörung vor dem JR-Senat, in der die Zentrumsleiterin/der Zentrumsleiter Gelegenheit erhält, das Forschungsvorhaben zu präsentieren.

Anschließend befindet der JR-Senat über eine Empfehlung an das Kuratorium. Dieses Gremium entscheidet in weiterer Folge über die Einrichtung des JR-Zentrums.

Nach der Genehmigung des Antrags durch das Kuratorium kann das beantragte JR-Zentrum gegründet werden. Die ersten Gründungsschritte sind dem Handbuch zum Betrieb eines JR-Zentrums zu entnehmen.

Betrieb eines Josef Ressel Zentrums

Forschungseinheiten

JR-Senat

Kuratorium

Verfahren zur Prüfung und Beurteilung von Anträgen zur Einrichtung eines JR-Zentrums

Im Bewertungshandbuch für JR-Zentren ist das Bewertungsverfahren des JR-Modells festgelegt:

Bewertungshandbuch für JR-Zentren

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