Der Antrag auf Einrichtung eines JR-Zentrums wird von der Wissenschafterin / dem Wissenschafter in Abstimmung mit dem Unternehmenspartner verfasst und im Generalsekretariat der CDG eingereicht. Dabei vertritt die Zentrumsleitung die jeweilige Fachhochschule.
JR-Zentren werden an österreichischen Fachhochschulen eingerichtet, wirtschaftliche Kooperationspartner können österreichische und unter gewissen Bedingungen auch ausländische Unternehmen sein.
Ergänzend zu diesem Kernmodell besteht die Möglichkeit, Teilbereiche der wissenschaftlichen Tätigkeit eines JR-Zentrums an einer anderen Fachhochschule, einer Universität oder Forschungseinrichtung durchzuführen. Zu diesem Zweck werden dort Module eingerichtet. Je nach Standort eines solchen externen Moduls kann es sich um ein österreichisches oder internationales Modul handeln. Pro JR-Zentrum kann maximal ein internationales Modul betrieben werden.