|
Dem Generalsekretär obliegt die Durchführung der Beschlüsse der Organe der Gesellschaft. Das Generalsekretariat dient der Koordination aller Aktivitäten der Gesellschaft. Alle Anträge und Mitteilungen an die CD-Forschungsgesellschaft sind an das Generalsekretariat zu richten. Dem Generalsekretariat obliegt die organisatorische Durchführung der Sitzungen, die Erstellung der diesbezüglichen Protokolle, die Koordinierung der Bestellung, die Begutachtung und die finanzielle Bedarfserhebung der Laboratorien. Ferner verwaltet es das Eigentum und das Konto der Gesellschaft und sorgt für die Überweisung der benötigten Mittel an die Laboratorien. Es ist an der Budgeterstellung und an der Gestaltung der Richtlinien der Gesellschaft aktiv beteiligt. Es dient allen Mitgliedern als zentrale Anlaufstelle und gibt Hilfestellung bei der Anbahnung von internen und externen Kontakten. Es sorgt und berät für einen ordnungsgemäßen und statutenkonformen Ablauf der Aktivitäten. Das Generalsekretariat führt in Absprache mit dem jeweiligen Koordinator die Evaluierung des Industrienutzens durch.
|